1. Geltungsbereich der AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Dienstleisters Fluffel & Co - Haustierservice – nachstehend Tierbetreuer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt der Tierbetreuer selbst Sorge und stellt den Tierhalter von eventuellen Verpflichtungen frei.
Es steht dem Tierbetreuer frei, auch für andere Tierhalter tätig zu werden.
3. Dienstleistungen
Fluffel & Co - Haustierservice erbringt folgende Dienstleistungen:
Fluffel & Co - Haustierservice ist dazu berechtigt, das vorhandene Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder von diesen abzuweichen.
Vor Vertragsschluss zwischen Tierbetreuer und Tierhalter unterbreitet Fluffel & Co - Haustierservice dem Kunden ein Angebot nach den gewünschten Dienstleistungen. Das Angebot umfasst eine genaue Darstellung der enthaltenen Leistungen.
4. Vertragsschluss
Anfragen von Kunden bei Fluffel & Co - Haustierservice sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Aufgrund der Anfrage unterbreitet Fluffel & Co - Haustierservice ein rechtsverbindliches Angebot. Dieses kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag (Tierbetreuungs-Vertrag) zustande.
5. Dauer der Dienstleistung
Die Dauer des Tierbetreuungs-Vertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden.
5.1. Kündigung des bestehenden Dienstleistungsvertrages/Tierbetreuungs-Vertrag
Der geschlossene Dienstleistungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden.
Fluffel & Co - Haustierservice sichert jedoch zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen wird (zum Beispiel bei Urlaubsbetreuungen während des laufenden Urlaubs).
5.2. Rücktrittsrecht
Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Krankheit, Urlaub oder Höhere Gewalt.
5.3. Stornierung des Vertrages
Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:
Stornierung bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn
30 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn
40 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn
50 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn
60 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn
80 % des Gesamtpreises
Bei nicht Antritt der Betreuung durch den Kunden ohne Absage
100 % des Gesamtpreises
Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen. Die Stornierungskosten werden mit der Anzahlung verrechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Die aktuelle Preisliste kann auf der Homepage von Fluffel & Co - Haustierservice eingesehen werden.
Aufgrund der gebuchten Dienstleistung und des geschlossenen Vertrages erfolgt die Rechnungsstellung. Die Rechnung kann in bar oder per Überweisung beglichen werden. Bei Barzahlung erhält der Tierhalter eine ordnungsgemäße Quittung.
Es gelten, je nach Vereinbarung, folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Der Zahlungsverzug setzt nach Überschreitung der Zahlungsfrist ein. Fluffel & Co - Haustierservice behält sich bei Zahlungsverzug vor, die Leistung ohne weitere Vorankündigung einzustellen und im Fall einer Mahnung Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
7. Rechte und Pflichten, Haftung
Der Tierbetreuer versichert, dass die in dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise ausgeführt werden und dabei den Bestimmungen des § 11TSCHG sowie dessen Nebenbestimmungen Folge zu leisten.
Notfall/Tierarzt
Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Haustiere im Notfall, oder wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier/die Tiere im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.
Die entstehenden Kosten sowie die Kosten der damit verbundenen Arbeitszeit trägt ausschließlich der Tierhalter.
Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.
Der Tierbetreuer verpflichtet sich den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, entlaufen und/oder ein Versterben des Tieres/der Tiere zu informieren.
Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.
Zugang zu Räumlichkeiten
Der Tierhalter hat dem Tierbetreuer Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Erfolgt dies durch Schlüsselübergabe, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung für einen etwaigen Verlust. Der Tierbetreuer übergibt dem Tierhalter den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung.
Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Dienstleistungen betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Tierbetreuer, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.
Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Fluffel & Co - Haustierservice übernimmt keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde.
Zusicherung des Kunden
Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind und wird den Tierbetreuer unverzüglich informieren, soweit sich Änderungen ergeben. Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand geimpft und haftpflichtversichert sind.
Der Tierbetreuer erhält auf Nachfrage Einsicht in den Impfpass und die Haftpflicht-Versicherung.
Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden.
Haftungsregelung
Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.
834 BGB Haftung des Tieraufsehers:
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und Fluffel & Co - Haustierservice kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
Eintretende Schäden durch zu betreuende Tiere
Richtet das zu betreuende Tier beim Tierbetreuer Schäden an (z. B. angeknabberte Kleidung etc.) so haftet alleine der Tierhalter. Alle notwendigen Gegenstände zur Ausführung der Tierbetreuung sind vom Tierhalter zu stellen und Falle des Verschleißes zu ersetzen.
Futter und Zubehör
Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter, Futter- und Wassernäpfe, Streu, evtl. Medikamente und Reinigungsmittel (Besen, Schaufel, Spülmittel, Müllbeutel, etc.) zur Verfügung. Sollte das Futter oder das Zubehör nicht ausreichen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, dieses einzukaufen. Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter. Dieses wird in Rechnung gestellt und der Kauf per Quittung nachgewiesen.
Verhinderung des Tierbetreuers
Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache.
Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung erlauben).
Abwesenheit des Kunden
Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an.
8. Preise
Für die Berechnung ist die gültige Preisliste anzuwenden. Diese ist auf der Homepage von Fluffel & Co - Haustierservice einzusehen.
Preisabweichungen sind möglich. Diese richten sich nach Bedarf und Aufwand der Betreuung. Diese werden in einem individuellen Angebot berechnet und unterbreitet.
Nach der neuen Rechtsprechung können Tierbetreuungskosten (einschließlich des anfallenden Kilometergeldes) bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (haushaltsnahe Dienstleistung). Derzeit gilt eine Pauschale von bis zu 4.000 Euro, die der Tierhalter für die Betreuung des Tieres/der Tiere beim Finanzamt geltend machen kann. Zwingend notwendig ist jedoch, dass die Betreuungskosten per Überweisung beglichen werden. Wir ermöglichen unseren Kunden unter anderem die Bezahlung per Überweisung.
9. Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit
Zur Verfügung gestellte Kundendaten werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in eine Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier/den Tieren und dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind.
Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch Fluffel & Co - Haustierservice gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an Mitarbeiter weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen.
Fluffel & Co - Haustierservice sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich Fluffel & Co - Haustierservice alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten.
Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Tierhalter bestätigt mit Beauftragung des Tierbetreuers die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Fluffel & Co - Haustierservice gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Eine schriftliche Ausführung der Vertragsbestimmungen (AGB) ist Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages.
10. Sonstiges
Der Tierhalter erlaubt Fluffel & Co - Haustierservice Fotos und Videos der Haustiere in den sozialen Medien und auf der Homepage zu veröffentlichen (ohne Nennung des Besitzernamens).
Möchte der Tierhalter die Tätigkeit von Fluffel & Co - Haustierservice mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Tierhalters bzw. der Aufenthaltsort des Tieres. Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Nürtingen.
12. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
Stand: 11.06.2024
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